Donnerstag, 31. Januar 2008

Weiterbildung

Aktuelles aus Arbeitsrecht und Sozialrecht gab es am 29. und am 30. Jänner im Jugend und Familiengästehaus in Deutschlandsberg.


Aktuell:
Konkurenzklauseln in einem Dienstvertrag gelten auch nach einer einvernehmlichen Lösung.
Sollte Frau nach erfolgter Kündigung erfahren das sie zum Zeitpunkt der Kündigung schon Schwanger war, ist dies unverzüglich dem Dienstgeber mitzuteilen! Die Kündigung wird rechtsunwirksam und die Arbeit ist wieder aufzunehmen.

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